1000 Glücksvögel gegen den § 31 SGB 2
Am 15.01.2019 fand in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht die mündliche Verhandlung über
den § 31 SGB 2 (Sanktionsparagraph bei "Hartz 4") statt. Dieses Gesetz bedeutet Angst vor der Kürzung
des zum Leben notwendigen Bedarfs für viele Millionen Menschen, auch für Kinder und ArbeitnehmerInnen!
Für circa 3-7 % der ALG 2 EmpfängerInnen kommt es tatsächlich zur Kürzung des zum Leben Notwendigen!
Bis zur Entscheidung, die zwischen April und Juni erwartet wird, versucht Steffen Sinn 1000 Glücksvögel zu malen.
Einer japanischen Legende zufolge hat jemand der 1000 Papierkraniche faltet, einen Wunsch frei. Steffen Sinn
überträgt diese Vorstellung auf die Glücksvogelmalerei. Wer will ist hiermit aufgerufen ähnliches zu tun: Das Sammeln
und korrekte Entsorgen von 1000 Glasflaschen die achtlos in die Landschaft geworfen wurden, das Stricken von 1000 Socken
der Verzicht auf 1000 Autofahrten, das Dichten von 1000 Gedichten gegen die Agenda 2010 oder anderes Unrecht,
das Pflanzen von 1000 Blumen... Ihre Fantasie findet sicher noch mehr sozial-ökologische Handlungsoptionen.
Viel Spaß dabei!
Am 01.07.2019 malte St. Sinn in Karlsruhe den tausendsten Glücksvogel. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtes
ist allerdings immer noch nicht in Sicht. Zur Sicherheit wird St. Sinn noch einige weitere Glücksvögel malen, da es
Laufe des Projektes immer wieder dazu kam, dass sich Fehler bei der laufenden Nummerierung eingeschlichen haben.
Vielen Dank an die vielen UnterstützerInnen dieses Projektes die durch ihr Interesse für das Thema, Ihre Spende und Ihre
Bereitschaft sich mit Glücksvogel fotographieren zu lassen zum Gelingen Beigetragen haben!!! St. Sinn wird aus dem während
der fünfeinhalb Monate entstandenen Film- und Fotomaterial einen weiteren Teil des Filmprojektes : "Warten auf die
Abschaffung des § 31 SGB 2" erstellen.
Seit dem 11.07.19. ist eine erste Version des Dokumentarfimes: "1000 Glücksvögel gegen den § 31 SGB 2" fertig. Der circa 30
min. Film zeigt St. Sinn bei der Glücksvogelmalerei an unterschiedlichen Arbeitsplätzen, erklärt das Entstehen der Idee zu
diesem kunstpolitischen Projekt, zeigt zahlreiche Glücksvögel und einige Fans. Der Film kann auf Wunsch überall gezeigt
werden. Bei Interesse einfach eine Mail an steffensinn1@web.de. Die Bedingungen und Kosten dafür sind individuell
verhandelbar.
Am 05.11.2019 war es endlich soweit: Das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidung zum § 31 SGB 2 verkündet.
Oberflächlich betrachtet sind Sanktionen im Augenblick nur noch bis zu 30% erlaubt. Aber in besonders schweren Fällen...
Unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/ls20191105_1bvl000716.html kann
die Entscheidung gelesen werden. Der Text ist für NichtjuristInnen nicht leicht zu verstehen. Für St. Sinn ist die Entscheidung
enttäuschend und ungenügend, vor allem weil sie kleine ausreichende Klarheit und keine wirkliche Rechtssicherheit schafft.
Viel hängt von der konkreten Auslegung und Umsetzung in den Jobcentern ab. Eine gute Analyse hat die Juristin Isabel Erdem
verfasst:https://www.jungewelt.de/artikel/366864.sozialstaat-die-w%C3%BCrde-des-menschen-ist-antastbar.html