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16.02.2023 Energiepreisbremse

Für StromgroßkundInnen (Energieverbraucher ab 30.000 kwh) gilt im Rahmen der Strompreisbremse für 70 % des Vorjahresverbrauchs ein Preis von 13 cent pro kwh. Für StromkleinkundInnen (Privatverbraucher und Unternehmen bis 30000 kwh) gilt im Rahmen der Strompreisbremse für 80 % des Vorjahresverbrauches ein Preis von 40 cent pro kwh. Stromsparen wird also gleich zweimal bestraft:

1. Wer im  letzten Jahr schon viel Strom gespart hat wird weniger gefördert.

2. Stromgroßkunden werden fast dreimal so stark gefördert wie StromkleinkundInnen.

Das bedeutet eine Subventionierung der EnergieverschwenderInnen und macht die Energiesparanstrengungen von Privatkunden und energiebewussten Kleinunternehmen in unerträglicher Weise lächerlich.

St. Sinn fordert die Enegiepreisbremse Personenabhängig zu denken: Für Privathaushalte sollte ein Fixbetrag von z.B. 800 kwh pro Person gefördert werden. In Unternehmen sollte dieser Fixbetrag in Abhängigkeit zur Anzahl der existierenden Arbeitplätze und zur Relevanz des produzierten Produktes/Dienstleistung stehen.  Was relevante Produkte sind, darüber sollte eine breite

gesellschaftliche Debatte geführt werden.